Berlin

 

Übersicht

 

Deutscher Bundestag

Paul-Löbe-Haus und Reichstagsgebäude
bei Sonnenaufgang

Grundgesetz

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland trat am 24. Mai 1949 in Kraft.

Der Parlamentarische Rat arbeitete dieses Grundgesetz aus, im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte. Alle deutschen Landtage stimmten dem Grundgesetz zu, ausgenommen dem Bayrischen.

Die ursprüngliche Präambel erklärte die "staatliche Einheit" zum Ziel.

Art. 1 GG

"Die Würde des Menschen ist unantastbar."

Art. 3 GG

"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

Reichstagsgebäude Paul Wallot

Bauzeit: 1884–1894

Inschrift

Schriftzug von 1916 Peter Behrens

Beleuchtet

Unter der Kuppel befindet sich der Plenarsaal.

Plenarsaal

Seit 1999 tagt hier der Bundestag.

Kuppel Norman Foster

Zwei gegenläufige Rampen.

Auf- und Abstieg

Je 230 m lang.

Archiv der Deutschen Abgeordneten

Kunstwerk Christian Boltanski, 1944−2021

Für jeden frei gewählten Abgeordneten bis 1999 gibt es einen beschrifteten Metallkasten. Der Zeitraum der erfassten Abgeordneten umfasst die Weimarer Republik wie auch den Deutschen Bundestag. Vom Jahr 1919 an gerechnet enthält das Kunstwerk nahezu 5000 Kästen. Die eine schwarze Box repräsentiert die Jahre ohne demokratisch legitimiertes Parlament. Franz.: "les années noires"

Das Kunstwerk befindet sich im Untergeschoss des Reichstagsgebäudes, im Tunnel zum Paul-Löbe-Haus.

Archiv Kunstwerk von 1999

"Archiv der Deutschen Abgeordneten"

Rückseite

Ansicht vom Gang aus.

Abgeordnete

Hier: DDP, DNVP, USPD, SPD.

Konrad Adenauer 1876−1967

Abgeordneter: 1949-67 Darüber: "Schwarze Box"

Tunnel

Zwischen Reichstagsgebäude und Paul-Löbe-Haus.

Paul-Löbe-Haus

Paul-Löbe-Haus


Farben


Figuren


Blick aufs MEL-Haus


Blick aufs Bundeskanzleramt


Kantine


Marie-Elisabeth-Lüders-Haus

Marie-Elisabeth-Lüders-Haus


Jakob-Mierscheid- / MEL-Steg


Nachts


Jakob-Kaiser-Haus

Jakob-Kaiser-Haus (8 Gebäude)


Ruderboote


Wasser


Bundeskanzleramt

Bundeskanzleramt


Plastik "Berlin" (Eduardo Chillida)


Westseite


Bundsrat

Bundesrat Leipziger Str. 3-4

Gen Himmel: Bronze-Skulpturen Per Kirkeby

75 Jahre

24. Mai 1949 Inkrafttreten des Grundgesetzes

Relief Otto Lessing

Borussia oberste preußische Staatsgewalt

Ehrenhof

Buchsbaumhecken mit Hortensien

Eingangshalle

Halbrechts Gedenken an Adenauer

Konrad Adenauer 1876−1967

Präsident des Preußischen Staatsrates 1922−1933

Wandelhalle Die drei Grazien

Töchter von Zeus und Eurynome:

  • Euphrosynedie Frohsinnige
  • Thaliadie Blühende
  • Aglaiadie Strahlende

Ständige Bewegung Rebecca Horn

Einbeziehung des ungenutzten Raumes.

Plenarsaal

16 Bundesländer 69 Stimmen

Verfassungsorgane Informationen

Verfassungsorgane 5 ständige

Protokollarische Rangordnung:

  • Bundespräsident Staatsoberhaupt
  • Bundestag Legislative
  • Bundesregierung Exekutive
  • Bundesversammlung
  • Gemeinsamer Ausschuss
  • Bundesrat Bundesländer
  • Bundesverfassungsgericht Judikative

Ist der Bundespräsident verhindert, wird er durch den Präsidenten des Bundesrates vertreten.

Nichtständige Verfassungsorgane

Die Bundesversammlung kommt alle 5 Jahre zusammen, um den Bundespräsidenten zu wählen.

Der Gemeinsame Ausschuss kommt als Notparlament im Verteidigungsfall zusammen. Er wird aus dem Bundestag und Bundesrat zusammengesetzt.

Gewaltenteilung

Mechanismus zur Kontrolle
der Macht des Staates:

  • Legislative gesetzgebende Gewalt
    => Bundestag (Parlament)
  • Exekutive ausführende Gewalt
    => Bundesregierung
  • Judikative rechtsprechende Gewalt
    => Bundesverfassungsgericht

Bundesregierung Gesetzgebung

Der häufigste Fall der Gesetzgebung erfolgt durch die Bundesregierung.

Die Bundesregierung legt ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat vor. Nach seiner Stellungnahme verfasst die Bundesregierung eine Gegenäußerung. Diese wird dem Bundestag vorgelegt.

Stimmt der Bundestag und danach auch der Bundesrat zu, nimmt die Bundesregierung die Gegenzeichnung vor. Der Bundespräsident schließlich fertig das Gesetz an und verkündet es.

Bundesrat 2 Arten von Gesetzen

Zustimmungsgesetze können nur durch Zustimmung vom Bundesrat zustande kommen.

Einspruchsgesetze hingegen können vom Bundesrat NICHT verhindert werden. Der Bundesrat kann lediglich Einspruch einlegen, so dass ggfs. der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Der Einspruch des Bundesrats kann vom Bundestag überstimmt werden.

Im Grundgesetzt ist geregelt, welche Gesetze einer Zustimmung vom Bundesrat bedürfen.

Bundesrat 69 Stimmen

Im Bundesrat sind alle 16 Bundesländer vertreten.

Der Anzahl von Einwohnern entsprechend hat jedes Bundesland 3-6 Stimmen. Zusammen gibt es im Bundesrat 69 Stimmen. Die absolute Mehrheit liegt dementsprechend bei 35 Stimmen.

Obige Angaben sind sehr kompakt dargestellt. Die sollen dem Leser jedoch einen ersten kleinen Eindruck vermitteln.


Brandenburger Tor

Brandenburger Tor


Quadriga


Sonnenaufgang


Blaue Stunde


Pariser Platz


Nachts


 

Platz des 18. März

  • 18.03.1848
    Märzrevolution: Barrikadenkämpfe
    gegen die preußische Monarchie.
  • 18.03.1990
    Bürger der DDR entscheiden sich
    für die Deutsche Einheit.

Potsdamer Platz

Potsdamer Platz


Erste Ampel Deutschlands 1924


Berliner Mauer 1961-1989


Siegessäule

Siegessäule


Goldelse


Tiefenblick



Freundschaftsvertrag

Freundschaftsvertrag


De Gaulle und Adenauer


Déclaration Commune

relative au Traité
sur la coopération franco-allemande

"La réconciliation du peuple allemand et du peuple français, mettant fin à une rivalité séculaire, constitue un événement historique qui transforme profondément les relations entre les deux peuples."

Paris, 22 janvier 1963

Übersetzung

Beethoven-Haydn-Mozart-Denkmal

Komponistendenkmal


Haydn und Mozart


Mozart und Beethoven


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bilder/berlin.html

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