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Kennst Du die 3 Affen?
Schifffahrtszeichen umfassen:
Zu den Sichtzeichen gehören:
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1) Lichter
Manövrierunfähig
Wenn wegen außergewöhnlicher Umstände ein Fahrzeug nicht so manövrieren kann,
damit es den Regeln entsprechend ausweicht, gilt es als manövrierunfähig
KVR Regel 3 f.
Beispiel: ein notdürftig repariertes Ruder.
Ein manövrierunfähiges Fahrzeug muss die Rundumlichter Rot-Rot senkrecht übereinander führen wie auch die Signalkörper 2 schwarze Bälle KVR Regel 27 a.
Dies gilt für alle Fahrzeuge (ohne Taucherarbeiten) ab einer Länge von 12 m, also auch für Sportboote KVR Regel 27 g.
Manövrierbehindert
Aufgrund der Art seines Einsatzes ist das Baggerschiff behindert, den Regeln entsprechend zu manövrieren KVR Regel 3 g. Köhlfleet/Elbe
2) Signalkörper
Ankern KVR Regel 30 a
Ein Grundsitzer hat 3 schwarze Bälle: einen Ankerball und zwei für Manövrierunfähigkeit.
KVR Regel 30 d
Segelfahrzeug unter Motor
Ein Segler unter Motor mit gesetztem Segel
ist nach den KVR ein reines Maschinenfahrzeug.
KVR Regel 25 e
Ankerball ist Ankerball.
Der von einem großen Tanker ist mit 60 cm Durchmesser natürlich größer als der eines Sportbootes.
KVR Anlage I 6 a
3) Flaggen
4) Tafeln
Tonnen
Toppzeichen: roter Zylinder
Die roten Fahrwasserbegrenzungstonnen liegen von See kommend an Backbord (hier Kieler Förde).
Warngebiete besondere Stellen
Bauplattform
Oranges Blinklicht
Eine Arbeitsplattform mit 2 Pfeilern
müht sich elbabwärts, gegen Flut und Wind.
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