Gemäß den Kollisionsverhütungsregeln KVR ist man dazu verpflichtet, auf seinem Fahrzeug ein Radargerät zu benutzen, sofern dies vorhanden und betriebsfähig ist, um einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug zu vermeiden:
Im Schadensfall wird ein Verstoß als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt.
Das Radarplotten wird beim zweiten und dritten Schifferschein SSS und SHS im Fach Schifffahrtsrecht geprüft. Beim SHS muss man auch Ausweichmanöver benennen.
In der Mitte der Radarspinne befindet sich das eigene Fahrzeug A. Um die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes mit dem gegnerischen Fahrzeugs B beurteilen zu können, gibt es zwei verschiedene Darstellungen:
Die Radarspinne selber hat zwei Ausrichtungen:
Gefahr einer Kollision | |
---|---|
CPA |
Ort der geringsten Annäherung
Closest Point of Approach |
TCPA |
Zeitdauer bis zur dichtesten Annäherung
Time to Closest Point of Approach |
TCA |
Zeitpunkt der dichtesten Annäherung
Time of Closest Approach |
TCL |
Zeitdauer bis zur Kurslinie
Time to Course Line |
Relative Größen | |
KBr | relativer Kurs von Fahrzeug B zu A |
vBr | relative Geschwindigkeit von Fz B zu A |
Absolute Größen | |
KA, KB |
Kurs von Fahrzeug A bzw. B
=> Kurs durchs Wasser KdW |
vA, vB |
Geschwindigkeit von Fahrzeug A bzw. B
=> Fahrt durchs Wasser FdW |
Peilungen | |
rwP | rechtweisende Peilung bezogen auf rwN |
RaSP |
Radar-Seitenpeilung: RaSP + KA = rwP |
Berechnungen
www.harald-blazy.de/
radar/aufgaben.html